Leistungen - Brandschutz Rohrrahmentür
Professioneller und umfassender Brandschutz
Rauchwarnmelder, Rauchwarnsystem, Rauchmelder, Brandmeldeanlage,
Brandmeldesystem, Hausalarmierung, Hausalarmierungsanlage,
Entrauchungsanlage, Rauchabzugsanlage und Wärmeabzugsanlage (RWA),
Brandschutztüre, Rauchschutztüre, Barandschutztor, Feststellanlage
(FSA), Brandschott, Brandabschottung, Kabelabschottung, Kombischott,
Rohrabschottung, Feuerschutzabschluss, Feuerlöscher, Fluchtplan,
Brandschutzvorhang, Brandschutzanstrich, Feuerlöschanlage, Laufkarte,
Wandhydrant, Brandschutzklappe, Rettungsplan, Feuerwehrplan,
Sicherheitsbeleuchtung, Stellungnahme, Gutachten, Brandschutzkonzept,
Beratung, Planung, Installation, Inbetriebnahme, Montage, Wartung,
Instandhaltung, Instandsetzung, Überprüfung, Prüfung, Service,
Reparatur, Abnahme, Dokumentation, Schulung, Weiterbildung,
Unterweisung, Brandschutzbeauftragter, Brandschutzhelfer…
Für Sie sind wir tätig in:
Freiburg, Breisach, Bad Krozingen, Müllheim, Weil am
Rhein, Neuenburg, Hartheim, Heitersheim, Lörrach,
Denzlingen, Waldkirch, Endingen, Rust, Emmendingen,
Herbolzheim, Offenburg, Staufen, Kirchzarten,
Hinterzarten, Titisee-Neustadt, Ettenheim, Wyhl am
Kaiserstuhl, Vogtsburg, Sasbach, Teningen, Lahr,
Kippenheim, Münstertal, Schallstadt, Schwanau,
Gengenbach, Mahlberg, Ringsheim, Efringen- Kirchen,
Bahlingen, Eichstetten, Bötzingen, Ihringen, Auggen,
Eschbach, Badenweiler, Riegel, Gundelfingen,
Rheinfelden, Schopfheim, Sankt Georgen, Gundelfingen,
Schutterwald, Appenweier, Renchen, Achern, Rheinau,
Bühl, Sinzheim, Baden Baden, Rastatt…
Wir sind Ihr leistungsstarker Partner für Brandschutz Rohrrahmentüren in Freiburg und ganz Südbaden
Brandschutztüren, Rauchschutztüren und Feuerschutztüren werden in der Funktion eines
Feuerschutzabschlusses eingebaut und beugen der Ausbreitung von Rauch und Feuer- insbesondere auf
Fluchtwege und Rettungswege vor. Brandschutztüren müssen immer selbstschließend ausgeführt sein, sie
dürfen nicht mit Keilen oder ähnlichem offen gehalten werden. Ist eine Offenhaltung dennoch gewünscht, so
kann dies durch Feststellanlagen erfolgen, welche Brandschutztüren im Brandfall automatisch schließen.
Eine Branschutztüre muss dabei den gleichen
Feuerwiderstand wie die betroffenen
Wand
aufweisen.
Beispielsweise muss eine druchdrungene Wand F30 mit einer Brandschutztür T30 (ggf. mit dem Zusatz -RS für
die Rauchschutzfunktion) ausgestattet werden.
Wir setzen ausschließlich hochwertige, bauaufsichtlich zugelassene Rohrrahmentüren namhafter
Hersteller, je nach Anwendungsfall, Anforderung und Ihren Design-Wünschen von Novoferm, Schüco,
Schörghuber, Hörmann oder Westag-Getalit ein. Herstellerunabhängig übernehmen wir Instandhaltung,
Wartung, Inspektion, Instandsetzung und ggf. Ertüchtigung von Brandschutztüren gemäß DIN 31051 bzw.
DIN EN 13306. sowie Feststellanlagen nach DIN 14677.
Unser Sortiment umfasst Brandschutz Rohrrahmentüren, unter anderem in folgenden Ausstattungsvarianten:
Brandschutz Rohrrahmentür und Brandschutzelement
•
Ausführung in Stahl, Aluminium oder Edelstahl
•
diverse Normabmessungen oder als Sonderanfertigung
•
1-flügel oder 2-flügel Rohrrahmentür
•
mit Holzdekor oder Lackierung bzw. Pulverbeschichtung
•
mit Rauchschutz und / oder Schallschutz
•
frei wählbare Sprossenaufteilung, mit Oberlicht oder festen Seitenteilen
•
Feuerswiderstandsklasse F30-feuerhemmenden und F90-feuerbeständigen
•
diverse Drückergarnituren und Schlösser
•
mit Notausgangs- und Panikverschluss
•
mit Sicherheitsglas in der entsprechenden Feuerwiderstandsklasse oder Paneelfüllungen
Gerne beraten wir Sie bereits in der Planungsphase und stellen sicher, dass die Anforderungen aus dem
Brandschutzkonzept bzw. der Baugenehmigung sowie die Normen und Regelwerke erfüllt werden.
Überzeugen Sie sich selbst und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Bei Brandschutztüren müssen diverse Normen, Fachregeln und Richtlinine beachtet werden. So zum Beispiel
die DIN 4102,
welche
die
Feuerwiderstandsdauer
(feuerhemmenden (T30),
hochfeuerhemmenden (T60),
feuerbeständigen (T90), hochfeuerbeständig (T120) und höchstfeuerbeständig (T180)) angibt; die DIN 18095
sowie die Ergänzungen der DIN EN 1363 welche Rauchschutztüren regeln; die Prüfgrundlagen des DIBt
(Deutschen Institut für Bautechnik), nach welchen Feuerschutzabschlüsse bauaufsichtlich zugelassen werden;
die Landesbaurodnung; die DIN EN 1191 für Dauerfunktionstüchtigkeit; EN 14351 oder die EN 16034. Ab dem
01.11.2019 sind nur noch europäisch klassifizierte Feuer- und Rauchschutzabschlüsse nach EN 16034 erlaubt.
Bild: Schörghuber Spezialtüren KG
Bild: Geze GmbH
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Kontakt:
Adresse: Merdinger Str. 26
79206 Breisach am Rhein
Telefon: +49 (0) 7664 4028470
E-Mail: info(at)brandschutz-freiburg.com
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in Freiburg und ganz Südbaden!
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