Leistungen - Brandschutztüre
Professioneller und umfassender Brandschutz
Rauchwarnmelder, Rauchwarnsystem, Rauchmelder, Brandmeldeanlage,
Brandmeldesystem, Hausalarmierung, Hausalarmierungsanlage,
Entrauchungsanlage, Rauchabzugsanlage und Wärmeabzugsanlage (RWA),
Brandschutztüre, Rauchschutztüre, Barandschutztor, Feststellanlage
(FSA), Brandschott, Brandabschottung, Kabelabschottung, Kombischott,
Rohrabschottung, Feuerschutzabschluss, Feuerlöscher, Fluchtplan,
Brandschutzvorhang, Brandschutzanstrich, Feuerlöschanlage, Laufkarte,
Wandhydrant, Brandschutzklappe, Rettungsplan, Feuerwehrplan,
Sicherheitsbeleuchtung, Stellungnahme, Gutachten, Brandschutzkonzept,
Beratung, Planung, Installation, Inbetriebnahme, Montage, Wartung,
Instandhaltung, Instandsetzung, Überprüfung, Prüfung, Service,
Reparatur, Abnahme, Dokumentation, Schulung, Weiterbildung,
Unterweisung, Brandschutzbeauftragter, Brandschutzhelfer…
Für Sie sind wir tätig in:
Freiburg, Breisach, Bad Krozingen, Müllheim, Weil am
Rhein, Neuenburg, Hartheim, Heitersheim, Lörrach,
Denzlingen, Waldkirch, Endingen, Rust, Emmendingen,
Herbolzheim, Offenburg, Staufen, Kirchzarten,
Hinterzarten, Titisee-Neustadt, Ettenheim, Wyhl am
Kaiserstuhl, Vogtsburg, Sasbach, Teningen, Lahr,
Kippenheim, Münstertal, Schallstadt, Schwanau,
Gengenbach, Mahlberg, Ringsheim, Efringen- Kirchen,
Bahlingen, Eichstetten, Bötzingen, Ihringen, Auggen,
Eschbach, Badenweiler, Riegel, Gundelfingen,
Rheinfelden, Schopfheim, Sankt Georgen, Gundelfingen,
Schutterwald, Appenweier, Renchen, Achern, Rheinau,
Bühl, Sinzheim, Baden Baden, Rastatt…
Wir sind Ihr leistungsstarker Partner für Brandschutztüren in Freiburg und ganz Südbaden
Brandschutztüren, Rauchschutztüren und Feuerschutztüren aus Stahl, Holz oder Aluminium werden in der
Funktion eines Feuerschutzabschlusses eingebaut und beugen der Ausbreitung von Rauch und Feuer-
insbesondere auf Fluchtwege und Rettungswege vor. Brandschutztüren müssen immer selbstschließend
ausgeführt sein, sie dürfen nicht mit Keilen oder ähnlichem offen gehalten werden. Ist eine Offenhaltung
dennoch gewünscht, so kann dies durch eine Feststellanlage erfolgen, welche die Brandschutztür im
Brandfall automatisch schließen lässt. Eine Branschutz- bzw. Feuerschutztüre muss dabei den gleichen
Feuerwiderstand wie die betroffenen
Wand
aufweisen.
Beispielsweise muss eine druchdrungene Wand F30
mit einer Brandschutztür T30 (ggf. mit dem Zusatz -RS für die Rauchschutzfunktion) ausgestattet werden.
Wir setzen ausschließlich hochwertige, bauaufsichtlich zugelassene Brandschutztüren namhafter
Hersteller, je nach Anwendungsfall, Anforderung und Ihren Design-Wünschen von Novoferm, Schüco,
Schörghuber, Hörmann, Westag-Getalit oder Rubner ein. Herstellerunabhängig übernehmen wir
Instandhaltung, Wartung, Inspektion, Instandsetzung und ggf. Ertüchtigung von Brandschutztüren gemäß DIN
31051 bzw. DIN EN 13306. sowie Feststellanlagen nach DIN 14677.
Unser Sortiment umfasst Brandschutztüren, unter anderem in folgenden Ausführungsvarianten:
Stahlblechtüren - Robust und mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis
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diverse Normabmessungen oder Sonderanfertigungen
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unterschiedliche Zargen wie Umfassungszarge, Eckzarge, Blockzarge etc.
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usw…. weitere Informationen zu unseren Stahlblechtüren
Holztüren - Wohnliches Ambiente durch natürliches Material
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viele Dekore oder in Sonderfarben
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diverse Normabmessungen oder Sonderanfertigungen, auch als Schiebetür
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usw…. weitere Informationen zu unseren Holztüren
Rohrrahmentüren und Rohrramenelemente - Individuell und mit großzügigen Glasflächen
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aus Stahl, Aluminium oder Edelstahl
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diverse Normabmessungen oder Sonderanfertigungen
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usw…. weitere Informationen zu unseren Rohrramentüren und Elementen
Gerne beraten wir Sie bereits in der Planungsphase und stellen sicher, dass die Anforderungen aus dem
Brandschutzkonzept bzw. der Baugenehmigung sowie die Normen und Regelwerke erfüllt werden.
Überzeugen Sie sich selbst und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Bei Brandschutztüren müssen diverse Normen, Fachregeln und Richtlinine beachtet werden. So zum Beispiel
die DIN 4102,
welche
die
Feuerwiderstandsdauer
(feuerhemmenden (T30),
hochfeuerhemmenden (T60),
feuerbeständigen (T90), hochfeuerbeständig (T120) und höchstfeuerbeständig (T180)) angibt; die DIN 18095
sowie die Ergänzungen der DIN EN 1363 welche Rauchschutztüren regeln; die Prüfgrundlagen des DIBt
(Deutschen Institut für Bautechnik), nach welchen Feuerschutzabschlüsse bauaufsichtlich zugelassen werden;
die Landesbaurodnung; die DIN EN 1191 für Dauerfunktionstüchtigkeit; EN 14351 oder die EN 16034. Ab dem
01.11.2019 sind nur noch europäisch klassifizierte Feuer- und Rauchschutzabschlüsse nach EN 16034 erlaubt.
Bild: Novoferm GmbH
Bild: Schörghuber Spezialtüren KG
Bild: Novoferm GmbH
Bild: Novoferm GmbH
Bild: Geze GmbH
Kontakt:
Adresse: Merdinger Str. 26
79206 Breisach am Rhein
Telefon: +49 (0) 7664 4028470
E-Mail: info(at)brandschutz-freiburg.com
Ihre Experten für Brandschutz
in Freiburg und ganz Südbaden!
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